Impressum: Wichtige Hinweise.
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Sobald Sie als Unternehmen im Internet auftreten, sind Sie nach § 5 Telemediengesetz (TMG) bzw. § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) verpflichtet, ein Impressum anzugeben. Das gilt auch, wenn Sie bei AutoScout24 Fahrzeuge anbieten.
Geben Sie unbedingt auf AutoScout24 Ihr Impressum ein. Denn entsprechende Rechtsverstöße lassen sich leicht durch Internetrecherche feststellen und können teure Abmahnungen nach sich ziehen. | |
Die Informationspflicht umfasst unter anderem folgende Angaben: |
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Name, ladungsfähige Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten.
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Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z. B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (E-Mail).
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Das von Ihnen hinterlegte Impressum ist über alle Detailseiten Ihrer Fahrzeuge abrufbar und befindet sich auf Ihrer Händlerhomepage.
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